Aktuelle Meldungen der Pflege --- Medwing-Vermittlung von Personal --- Meldestellen der Pflegekammern

Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege: FAQs zu Corona für die stationäre und ambulante Pflege

Bundestagsdebatte zum Thema Beschäftigte in der Pflege am 14. Mai 2020: hier im Video

Deutscher Ethikrat: "Langzeitpflege: Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten trotz Infektionsschutzes."


18.12.2020

Kampagne gegen Seniorenheim

 

So, hier werden jetzt zwei Berichte gegenüber gestellt; für den Fall einer späteren historischen Aufarbeitung in Form einer Charakterstudie über vorauseilende Technokraten: 

 

Der Merkur titelt groß: „Weihnachtsfeier im Altenheim: Verstoß gegen alle Corona-Regeln - Statement eines Mitarbeiters macht fassungslos“, um dann im Anreißer das Heim namentlich an den Pranger zu stellen: „Im Pichlmayr Seniorenheim in Erding wurde trotz Corona-Auflagen eine illegale Weihnachtsfeier veranstaltet. Allen Beteiligten drohen nun empfindliche Strafen.“ Der Text beginnt dann so: „Die offensichtlich illegale Weihnachtsfeier im Pichlmayr-Seniorenheim in Erding schlägt Wellen. Polizei und Landratsamt ermitteln. Nach Stand der Dinge wurde gegen sämtliche Auflagen und Corona-Gesetze verstoßen … Nach Informationen unserer Zeitung wurde derart feuchtfröhlich gefeiert, dass verwunderte Nachbarn die Polizei alarmierten, die eine illustre, Glühwein trinkende Runde antraf.“ Das den Merkur „fassungslos“ machende „Statement eines Mitarbeiters“ soll wohl diese Antwort sein: „Wir werden doch eh regelmäßig getestet.“ Auf welche Frage hin diese Antwort kam, erfährt der Leser nicht. Jedenfalls könne „Pichlmayr im schlimmsten Fall seine Betriebserlaubnis verlieren“. Denn es sei „massiv gegen die Abstands- und Hygieneregeln verstoßen“ worden, Schutzbefohlene seien „großer Gefahr ausgesetzt“ gewesen. „Wut herrscht auch bei den Angehörigen der Bewohner.“

 

Die Pichlmayr GmbH titelte daraufhin in ihrer Pressemitteilung: „Meldung von angeblicher Weihnachtsfeier falsch – Mitarbeiterversammlung unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.“ Ausschließlich negativ getestete Mitarbeiter mit FFP2-Masken seien vor Ort gewesen. Die Masken hätten sie nur zum Essen und Trinken abgenommen. „Angehörige, die sich zur selben Zeit im Haus aufhielten und nichts von der Mitarbeiterversammlung mitbekommen haben sind fassungslos angesichts der Berichterstattung der letzten Tage.“ 

 

Die Süddeutsche Zeitung schreibt am selben Tag zwar wenigstens von einer „Zusammenkunft von 40 Mitarbeitern samt Ausschank und Foodtruck“ und nicht von einer „illegalen Weihnachtsfeier“, denunziert den Träger aber hinten rum: „Landratsamt ermittelt nach Feier im Seniorenheim … der Träger hingegen ist sich keiner Schuld bewusst.“ Weiter wird skandalisiert: „Es klingt unglaublich: Inmitten der Corona-Pandemie haben am vergangenen Freitag 40 Mitarbeiter in einem Seniorenwohnheim in Erding fröhlich zusammen gefeiert. Nach einem anonymen Anruf war die Polizei angerückt und hatte die Zusammenkunft aufgelöst.“ Die Streifenbesatzung habe unzureichende Corona-Regeln konstatiert. Was stimmt jetzt? Warum soll überhaupt unter den negativ getesteten Mitarbeitern eine Gefährdung vorgelegen haben? Und sind die „verwunderten Nachbarn“ nicht in der Lage, Heimbewohner von Mitarbeitern zu unterscheiden, oder kommt es ihnen darauf gar nicht an? Falls nein: auf was dann?   

 

„Pichlmayr könnte sogar die Betriebserlaubnis verlieren“, trompetet die Süddeutsche, wohl ohne auch nur einen einzigen Gedanken in die Frage zu investieren, wo die Bewohner dann unterkommen sollen und was es für gesundheitliche Auswirkungen hätte, aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden. Nein, mit solchen apparatschik-kongruenten Technokraten ist keine ganzheitlich gesund agierende Gesellschaft zu erwarten. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord hat übrigens die Ermittlungen nun abgeschlossen. „Der entsprechende ‚Ereignisbericht‘ sei an das Landratsamt Erding verschickt worden. Dort prüft der Fachbereich Heimaufsicht nun aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die Einrichtung beziehungsweise den Träger.“ Man darf gespannt sein, ob man Weiteres dazu auch dann erfährt, wenn es nicht weiter skandalisierbar ist.

 

Nachtrag vom 16.1.2021: Mitten im Lockdown: "Polizeifeier mit Innenminister Herrmann sorgt für Aufsehen ... Aktuell dürfen Menschen in Bayern nur noch eine weitere Person eines Haushaltes treffen ... deshalb verwundert eine Feier der Polizei in Rosenheim ... Nachdem Journalisten den Raum anschließend durch den Notausgang verlassen mussten, servierte eine Catering-Firma Essen ... gab es ein Drei-Gänge-Menü (Suppe, Kalb, Bayrisch Creme). Bedient wurden ... zehn Teilnehmer, darunter Innenminister Herrmann, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer, Polizeipräsident Robert Kopp und der Rosenheimer Oberbürgermeister Andreas März (CSU). Wie die Bild weiter berichtet, wurde ein Sichtschutz aufgestellt, als eine Polizistin bemerkte, dass Bild-Reporter das Servieren und Abräumen fotografierten. Laut Polizei handelte es sich um eine 'Dienstbesprechung des Innenministeriums'." Ob es nun auch einen "Ereignisbericht" fürs Landratsamt gibt wie im obigen Fall? Nachtrag: Gar nichts geschieht.


Prof. Dr. med. René Gottschalk: "Übersterblichkeit ist weder in der Gesamtbevölkerung noch in der Gruppe der Hochrisikopatienten (Bewohner von Altenpflegeheimen) zu verzeichnen." 1.10. 

 

22.8.2020

Rechte der Heimbewohner

 

Während an prominenter Stelle im Netz über eine Studie des Robert Koch Instituts zum Infektionsrisiko steht, dass sich die meisten Menschen im privaten Haushalt anstecken und Platz zwei Senioren- und Pflegeheime belegen würden, bekommt man bei Nachrecherche einen gänzlich anderen Eindruck. Der Soziologe Reimer Gronemeyer etwa sagte dem Domradio: „Nur ein Prozent aller Pflegeheime war bislang von Corona-Fällen betroffen. (!) Da finde ich es unverhältnismäßig, so viele Menschen zu isolieren. Die Menschen, die in einem Altenheim oder Pflegeheim leben, sind keine Gefangenen. Man kann ihre Rechte daher nicht über Monate so stark einschränken … Klar, es besteht ein Risiko, dass man sich ansteckt. Aber wichtiger ist doch, dass Menschen da sind, die Kontakt halten“, betonte der Soziologe das Mitspracherecht der Bewohner, zeigte aber auch Verständnis für Heimleitungen: „Meldungen über Todesfälle in stationären Einrichtungen haben mancherorts Panik bei Heimleitungen und Pflegekräften ausgelöst. Ich will das nicht verurteilen, denn viele von ihnen waren angesichts des Risikos und der hohen körperlichen und psychischen Belastungen am Ende ihrer Kräfte. Dennoch glaube ich, dass viele der Quarantänemaßnahmen rechtswidrig waren. Zwar können die Länder laut Infektionsschutzgesetz Quarantäne anordnen - aber nur im Fall von Ansteckungsverdacht. Pauschale freiheitsentziehende Maßnahmen und totale Abschottung waren meiner Ansicht nach rechtlich nicht gedeckt.“ Es habe dabei viel Verzweiflung bei den Bewohnern gegeben. „Deren soziale und menschliche Bedürfnisse wurden den Hygienemaßnahmen strikt untergeordnet. Das hat vermutlich auch zu Todesfällen beigetragen. Manche Demenzkranke werden schon durch Masken im Gesicht ihrer Angehörigen völlig verängstigt.“ Wünschenswert sei gewesen, den Fokus mehr auf „menschliche Nähe und Trost und gegen diese Überbetonung von Hygiene und Gesundheit“ zu setzen. Auf die Kirchen als Anbieter vieler Pflegeheime gemünzt frage er sich: „Wieso haben sie das so lange so wortlos mitgemacht?“ Gute Frage.

 

Nachtrag vom 19.10.: "Pflegebevollmächtigter gegen strenge Isolation in Heimen - Westerfell-haus warnt bei steigenden Infektionszahlen vor 'Isolation um jeden Preis ... Erhalt der Selbstbe-stimmung ist dringend notwendig. Es darf nicht passieren, dass Menschen entmündigt werden'." 

Außerdem: Pflegeheime ... - Besucherkonzept soll Weihnachten mit Angehörigen ermöglichen."

 

Nachtrag vom 22.11.: "800 Arbeitsstunden pro Monat - Die Durchführung von Corona-Schnelltests belastet Berlins Pflegekräfte." Nachtrag: Weitere gesammelte Infos: "Nurses for Sale: Wie dubiose Vermittler ausländische Pflegekräfte zur Ware machen." Außerdem: "Die umstrittene Pflegekammer in Niedersachsen wird aufgelöst." Siehe dazu: "Das VG Hannover hat einem Eilantrag eines Pflichtmitglieds der Pflegekammer Niedersachsen auf Entfernung einer Pressemitteilung von deren Homepage stattgegeben."  


Der Merkur (!) titelt: "Nach 16 Jahren Angela Merkel: 'Die Schmerzgrenze ist überschritten'." Versäumnisse betreffen vor allem die Pflege: Laut Verena Bentele - Präsidentin Sozialverband VdK - und Friedhelm Fiedler - Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege - warten auf die nächste Bundesregierung "Mammutaufgaben". Bentele: "Die Schmerzgrenze ist für Betroffene schon längst überschritten: Durchschnittlich 2.000 Euro müssen sie monatlich selbst für einen Heimplatz aufbringen. Deshalb plädiert der VdK für eine Pflegevollversicherung, die sämtliche pflegebedingten Kosten abdeckt." Fiedler: Es habe sich zwar einiges getan, Herausforderungen der Zukunft bleiben aber: "Die nachhaltige Sicherung der Pflegefinanzierung, die Ausbildung und Personalbeschaffung – auch aus dem Ausland, die Bezahlung in der Pflege. Und nicht zu vergessen eine zeitgemäße Neuregelung der Personalschlüssel in den Pflegeheimen."


1.8.2020

Pflege: Einseitige Förderung

 

Während die Politik seit Jahren mit Milliarden von Euro nur so um sich schmeißt, auch für eigene konstruierte Bedarfe, steigt der Eigenanteil für Pflege ins Unermessliche. Über 2.000 Euro pro Monat müssen Heimbewohner im Bundesdurchschnitt inzwischen hinblättern.  Pflegende Angehörige hingegen profitieren regelmäßig von diversen finanziellen Entlastungen; gerade hat das Bundeskabinett den Pauschbetrag für die häusliche Pflege nahezu verdoppelt. Die Arbeit der pflegenden Angehörigen verdient selbstredend Würdigung. Wenn aber ein Heimplatz nicht mehr bezahlbar ist, dann kann von Wahlfreiheit keine Rede mehr sein. Es gibt gute Gründe, im Alter ein Leben im Heim vorzuziehen, wenn es gut geführt ist und anregende Förder- und Unterhaltungsprogramme für die Wohngemeinschaft im Angebot sind. Doch die Doktrin „ambulant vor stationär“ soll wohl auf Teufel komm raus durchgezogen werden, ohne Rücksicht auf Verluste – passt ja auch prima ins Konzept, jetzt, wo alle am besten zuhause bleiben sollen.

 

Siehe auch: „Pflege: Wo bleibt die Ü84-Debatte?

 

Nachtrag vom 2.9.: "Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen." HiB schreibt dazu: "Der Nationale Normenkontrollrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass der Erfüllungsaufwand nicht dargestellt worden ist und dass die Bundesregierung keine Evaluierung der Behinderten-Pauschbeträge sowie des Fahrkosten-Pauschbetrags plant."

 

Nachtrag vom 21.10.: Die Bundesregierung spricht vom "politischen Ziel", Menschen so lange wie möglich ein Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen - obwohl die Zahl der Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist (Anm.: vielleicht wollen es diese Leute auch genauso haben). Das sture Festhalten der Bundesregierung an ihrem politisch einseitigen Ziel erfolgt trotz Prognose einer Versorgungslücke bis 2035 von mehr als zwei Millionen altersgerechter Wohnungen.


15.5.2020

Eine Frage der Reife

 

Ich weiß, was gut für dich ist – besser als du selbst: Wer bekam nicht schon mal schlechte Ratschläge von Eltern oder vorgeblichen Freunden, die ihre eigenen Bedürfnisse auf andere Menschen projizieren, sprich: diese nicht als eigenständige Individuen mit ganz anderen Lebenseinstellungen und Vorlieben wahrzunehmen in der Lage sind? Bei der gestrigen Illner-Talkshow kam auch das mal zur Sprache. Christiane Woopen, Medizinethikerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates, meinte: „Wir gestalten auch unseren öffentlichen Raum nicht so, dass wir das Leben über die Freiheit stellen. Und deswegen wundert es mich auch immer noch, … dass wir nach Wochen immer noch darüber sprechen, dass man die alten Menschen beschützen muss und Schutzmaßnahmen etablieren muss etcetera, statt diese Menschen doch auch in ihrer Selbstbestimmung und in ihrer Freiheit wahrzunehmen … Diese Menschen sind nicht alle schwer dement; die können sich entscheiden, ob sie ein bestimmtes Risiko in Kauf nehmen möchten, weil ihnen vielleicht das Leben in den letzten Monaten auf eine bestimmte Art und Weise wichtiger ist, als noch besonders lange zu leben. Das ist dann aber die Entscheidung dieser Menschen und nicht der Politik.“ Das Problem in der Corona-Krise sei aber schon, dass diese Entscheidung auch andere Menschen betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat sich gerade mit dieser Art Abwägung befasst. Einleuchtend ist auch die Formulierung in Artikel 29 der UN-Menschenrechtserklärung: „1. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen  Persönlichkeit möglich ist. 2. Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen  Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.“ Kritisch zu betrachten ist demnach nicht die Legitimität der Abwägung zwischen den Grundrechten Persönlichkeitsentfaltung versus Allgemeinwohl. Es geht vielmehr um den Reifegrad der Entscheidungsträger, die diese Abwägung vornehmen. Man wünscht sich einen wie Richard von Weizsäcker zurück. 


22.4.2020

E-Mail an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung

 

Sehr geehrter Herr Westerfellhaus, gegenüber dem Deutschlandfunk haben Sie kürzlich in Bezug auf die Corona-Krise die Notwendigkeit von Besuchsverboten in Altenheimen betont, gleich-zeitig aber dafür plädiert, Sterbenden die Begleitung durch ihre Angehörigen zu ermöglichen. Sicherlich haben etliche Heime bereits Wege gefunden, um Ihre Empfehlung schutzgerecht umzusetzen. Die jüngste „Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den ... Regierungs-chefs der Länder am 15. April 2020“ ergibt nun aber folgende aktuell geltende Leitlinie: 

 

„...insbesondere für Pflegeheime ... müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.“ In der angehängten „Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus früheren Beschlüssen“ steht: „Weiterhin zu erlassen sind a. Besuchsregelungen für … Pflegeheime …, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.).“

 

Meine Fragen dazu: Welchen verbindlichen Rang hat diese Leitlinie, die offenbar unter Überwindung der föderalen Trennung von Bund und Ländern in einer Art Mischverwaltung entstanden ist? Sind Heimbetreiber quasi-gesetzlich dazu verpflichtet, nun die über die reine Sterbebegleitung hinausgehenden eingeschränkten Besuchsregelungen im Rahmen eines Konzepts zu erlassen, um die „vollständige soziale Isolation der Betroffenen“ zu vermeiden? Was passiert, wenn sie es nicht tun? Kontrolliert das jemand? Wer bezahlt den hinzuzuziehenden Facharzt für Krankenhaushygiene zur Ausarbeitung des Konzepts? 

 

Und noch diese spannende Frage: Können Heimbetreiber überhaupt noch irgendeine Reaktion an den Tag legen, ohne Angst davor haftbar gemacht zu werden? Man denke dabei im einen Fall an die verfassungsrechtlich noch nicht geklärte Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Freiheitsberaubung, insofern letztgenannter Aspekt zu anderen gravierenden bis seelisch tödlichen Gesundheitsschäden führt. Deutschlandfunk etwa warnt in einem Beitrag unter dem Titel „Wegsperren macht krank“ vor den kontraproduktiven, „katastrophalen Folgen der Isolation“ alter Menschen. Wenn nun also ein Heim aus Sorge vor einer Einschleppung des Coronavirus die Entscheidung trifft, die kompletten Besuchsverbote mit Ausnahme bei Sterbebegleitung aufrechtzuerhalten – falls es das nach der Telefonschaltkonferenz überhaupt noch darf – und ein Angehöriger juristisch gegen die Isolation des Heimbewohners vorgeht: wer garantiert, dass die Heimleitung nicht verurteilt wird? Und im anderen Fall, wenn das Heim die Entscheidung träfe, die von der Telefonschaltkonferenz empfohlenen eingeschränkten Besuchskontakte umzusetzen und es trotzdem zu einer – letztlich wohl kaum eruierbaren – Virusausbreitung käme: Das Heim könnte auch dann eine Strafanzeige wie jene in Wolfsburg nicht ausschließen. Wo bleibt die (gesetzlich gedeckte) Handlungssicherheit?

 

Sollte es keine klaren Antworten auf diese Fragen geben, dann stellt sich in der logischen Konsequenz die Sache doch so dar, dass die Gesamtverantwortung in diesem Kontext allein auf den Heimbetreibern lastet. Wollen Sie das so stehen lassen? Ich freue mich auf Rückmeldung... 

 

Siehe auch diesen Hilferuf einer Petentin sowie die Petition vom Biva Pflegeschutzbund.

 

Nachtrag vom 26.4.: Die FAZ berichtet jetzt: "Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung hält den Zustand für unhaltbar. Sozialverbände und eine Interessenvertretung laufen Sturm gegen die Regelungen ... Andreas Westerfellhaus, fordert ein Ende restriktiver Kontaktsperren für Bewohner von Pflegeheimen ... Die Bundesländer müssten den Pflegeeinrichtungen entsprechende Spielräume geben." Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste sagt: "Die Einrichtungen können diese Situation nicht alleine bewältigen ... Gebraucht würden klare, pragmatische Anweisungen und Handlungsspielräume von den Gesundheitsämtern und den Ländern, die auch umsetzbar seien." Die ÄrzteZeitung ergänzt: "Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung hat eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen gefordert ... 'Dass einige Länder den Beschluss in dem Punkt nicht umgesetzt haben und den Einrichtungen keine Spielräume eröffnen, darf aus meiner Sicht so nicht bleiben. Ich fordere die betreffenden Länder deshalb dringend zu Nachbesserungen auf'."

 

Nachtrag vom 29.4.: Kommentar bei idea: "Corona: Das Kontaktverbot in Pflegeheimen ist unmenschlich." Außerdem: "Hessen erlaubt wieder Besuche in Altenheimen und Gottesdienste ... können Bewohner von Alten- und Pflegeheimen vom 4. Mai an einmal in der Woche eine Person für eine Stunde empfangen. Gemeint seien Angehörige und enge Bezugspersonen ... Mund-Nasen-Schutz sei Pflicht, wobei mindestens eine OP-Maske nötig sei." 

 

Nachtrag vom 26.5.: "Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, fordert ..., dass Besuchsmöglichkeiten mit Infektionsschutz zum Standard in Pflegeheimen werden. Der Schutz der Pflegebedürftigen vor Infektionen dürfe nicht dazu führen, dass die Menschen vereinsamen ... Als Beispiel für den Infektionsschutz nannte er abgetrennte Besuchszonen, in denen sich Heimbewohner und Angehörige durch eine Scheibe getrennt sehen können. Westerfellhaus forderte zudem, auch für nicht-mobile Menschen, Demenzkranke und andere Heimbewohner, die solche abgetrennten Zonen nicht nutzen könnten, dauerhafte Regelungen für regelmäßige Besuche in Epidemie-Zeiten zu schaffen." 

 

4.5.2020

Antwort des Pflegebevollmächtigten via PDF

 

Sehr geehrte Frau Baumstark, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. April 2020. Das neuartige Coronavirus stellt die Pflege in stationären Einrichtungen vor eine enorme Herausforderung. Ihre Bewohner, meist ältere Menschen mit Vorerkrankungen, kann das Virus besonders stark treffen. Sie brauchen Schutz. Wir wissen inzwischen aber auch, dass wir uns nun darauf einstellen müssen, über einen längeren Zeitraum mit dem Coronavirus umgehen zu müssen. Darauf müssen wir auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen anpassen. Pauschale, restriktive Besuchs- und Ausgehverbote können in dieser Lage keine Lösung sein. Ich bin deshalb sehr froh, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder diesen Punkt in ihrem Beschluss vom 15. April 2020 aufgegriffen haben: Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, aber sie dürfen auch nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen. Wie Sie wissen, haben viele Bundesländer infolge des Beschlusses vom 15. April 2020 das jeweilige Landesrecht angepasst und entsprechende Spielräume geschaffen. Jetzt kommt es vor Ort darauf an, zügig – aber auch mit der gebotenen Vorsicht – Regelungen für die jeweilige Einrichtung zu treffen. 

 

Ich halte es dabei für wichtig, dass die Gesundheitsbehörden die Heimbetreiber im Umgang mit der Situation aktiv und pragmatisch unterstützen. Denn wenn wir die Frage stellen wollen, wie viel Infektionsschutz ist nötig und wie viele Besuche sind zu welchen Bedingungen möglich, dann muss die Antwort die Lage vor Ort einbeziehen. Wie sind z.B. die Infektionszahlen, wie die räumlichen Gegebenheiten und die Bewohnerstruktur? Ebenso wichtig ist es aber auch, die Rahmenbedingungen für die Einrichtungen zu verbessern. Dabei geht es zum einen um eine ausreichende Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung. Die Beschaffungsmaßnahmen aller Beteiligten haben insoweit bereits zu deutlichen Verbesserungen geführt und werden das weiter tun. Ein zweites wichtiges Thema sind vermehrte Testungen in Einrichtungen. Mit einem Gesetzentwurf werden aktuell gerade die Voraussetzungen dafür geschaffen. Als Pflegebevollmächtigter bin ich mir darüber im Klaren, dass die Verantwortung, die im Moment auf den Einrichtungen lastet, enorm ist. Ich werde mich deshalb auch weiterhin dafür stark machen, die Einrichtungen bestmöglich darin zu unterstützen, Pflegebedürftige qualitativ hochwertig, würdevoll und sicher zu versorgen.

 

12.5.2020

Erneute Nachfrage an den Pflegebevollmächtigten mit Antwort

zur Sorge von Heimbetreibern in juristische Haftung genommen zu werden, egal was sie tun:

 

Sehr geehrte Frau Baumstark, vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 4. Mai 2020 zu einer möglichen juristischen Verantwortung der Einrichtungen in dieser Situation. Ich bin mir sehr bewusst darüber, dass die Verantwortung, die derzeit auf den Einrichtungen lastet, enorm ist – nicht nur in juristischer Hinsicht, sondern auch in ethischer Hinsicht. Gleichzeitig bin ich aber auch der festen Überzeugung, dass wir gerade in dieser Situation jeden Vorwurf genau prüfen müssen. Da darf es keine Abstriche geben. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass niemand von uns mit einer solchen Pandemie Erfahrungen gehabt hat. Wir lernen jeden Tag dazu. Und keiner sollte sich davon freisprechen, dabei Entscheidungen zu treffen, die sich im Nachhinein vielleicht als Fehler herausstellen. Alles was wir tun können, ist sorgfältig und besonnen abzuwägen und dann mit dem, was wir heute wissen, eine Entscheidung zu treffen. Deshalb rate ich auch sehr dazu, wo irgend möglich den Rat von Expertinnen und Experten, z.B. der Gesundheitsbehörden vor Ort hinzuzuziehen. 


31.3.2020

Anzeige gegen Pflegeheim

 

In Wolfsburg hat ein Rechtsanwalt „Anzeige wegen fahrlässiger Tötung“ gegen die niedersächsische Diakonie als Verantwortliche eines Pflegeheims gestellt, nachdem dort zwölf (inzwischen 17) Bewohner gestorben sind. „Von den 165 Bewohnern des Hanns-Lilje-Heims soll etwa die Hälfte mit dem Coronavirus infiziert sein.“ Allerdings: „Laut Gesundheitsamt Wolfsburg ist noch nicht klar, wie viele der Todesopfer ausschließlich an den Folgen von Covid-19 gestorben seien.“ Der Amtsleiter dazu: „Wir waren auch überrascht – auch die Fachleute, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben waren überrascht –, dass viele der Erkrankten verstorben sind, ohne dass sie Beschwerden hatten und das hat es natürlich auch schwer gemacht, die Situation richtig zu beurteilen.“ Es ist also bis dato nicht seriös, wenn der NDR dennoch von „17 Corona-Todesfällen“ schreibt, ohne dass dies hinreichend geklärt ist. Aus welcher Motivation heraus machen das die Journalisten? Kann man die Todesursache überhaupt in jedem Fall zuverlässig klären? Es fragt sich auch inwieweit es hilfreich ist, eine derart deftige Anzeige vorzulegen. Der Anwalt bezog sich übrigens auf Informationen von Mitarbeitern des Heims. 

 

Nachtrag: Auch in diesem Video der Welt wird gesagt: alle 17 Bewohner seien am Coronavirus gestorben. Ob das inzwischen überprüft wurde, ist nicht thematisiert. Vergleiche dazu: "Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat nach Spiegel-Informationen inzwischen Ermittlungen aufgenommen und will die Patientenakten des Heims einsehen." Siehe auch: "Obwohl sie positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ging eine 31-jährige Altenpflegerin aus dem Bezirk Kufstein in Tirol weiter zur Arbeit. Erst eine anonyme Anzeige stoppte die Frau ... Es besteht der Verdacht der vorsätzlichen Gemeingefährdung durch übertragbare Krankheiten. Ob sie tatsächlich jemanden infiziert hat, ist für den Tatvorwurf nicht relevant. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe."

 

Nachtrag vom 1.4.: "Lesermeinung: Menschlich schockiert über Strafanzeige gegen Diakonie Wolfsburg - Ich bin menschlich schockiert, wie man im Moment mit den hilfsbereitesten Menschen dieser Zeit umspringt. In der größten Krise dieser unserer Zeit machen sich Anwälte darüber Gedanken, wie man die jetzigen Senioren- und Pflegeheime verklagen kann, weil vielleicht Mängel in der Hygienevorsorge vorgelegen haben ... Die Anwälte suchen jetzt nach Fehlern, die diese Mitarbeiter (es sind Menschen!) im täglichen Stress vielleicht begangen haben könnten. Was sollen wir tun, wenn diese Menschen jetzt sagen 'Wir stehen morgens nicht mehr auf und gehen unserer Tätigkeit nach, wir bleiben zu Hause'."

 

Nachtrag vom 3.4.: "Hamburg setzt sich bundesweit für eine genauere medizinische Beurteilung der Todesumstände von Corona-Infizierten ein ... Für Hamburg listet die RKI-Statistik bislang zwölf Corona-Tote auf. Nach der von der Hamburger Gesundheitsbehörde angewandten Methode unter Einschluss rechtsmedizinischer Erkenntnisse sind es nur acht ... Durch die in Hamburg übliche Vorgehensweise werde bei sämtlichen Todesfällen im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Pandemie 'medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine Covid-19-Erkrankung gestorben sind'." Wolfsburg: "In einigen Fällen konnten sich Angehörige nicht von ihren Familienmitgliedern verabschieden, weil sie die Einrichtung nicht betreten durften ... Mehrere Pflegeverbände äußern ihr Unverständnis über diesen Schritt. 'Die Maßnahmen sind nicht nur unverhältnismäßig, sie sind unmenschlich'." Ein Leser dazu: "Ein Skandal. Auch noch völlig unnötig. Angehörige können doch mit Masken kommen, Abstand zu allen außer ihrem Lieben halten."

 

Nachtrag vom 7.4.: "Nach mindestens zwei Todesfällen in einem Seniorenheim in Wildeshausen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, hat der Landkreis Oldenburg Strafanzeige gegen die Betreiber gestellt ... Das Heim soll grob gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben. In dem Haus ist weit mehr als die Hälfte der 50 Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet worden. Mittlerweile machen sich Betreiber und Landkreis gegenseitig Vorwürfe."


30.3.2020

E-Mail an den Bundesrechnungshof

Abrechnungsbetrug bei der ambulanten Pflege

 

Sehr geehrte Damen und Herren, die Tagesschau berichtete eben über einen „bisher unveröffentlichten Bericht vom 12. November 2019“ Ihrer Behörde, in dem es um den seit vielen Jahren gärenden Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege geht. BR Recherche und Welt am Sonntag läge der Bericht vor. Darf man erfahren, warum der Bericht nicht der Allgemein-bevölkerung zur Verfügung gestellt wird? Mit bestem Dank im Voraus für Ihre Antwort... 

15.4.2020

Antwort des Bundesrechnungshofs

 

Sehr geehrte Frau Baumstark, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. März 2020 ... Bei der angehängten Abschließenden Prüfungsmitteilung hat sich der Bundesrechnungshof gegen eine Veröffentlichung entschieden. Hier überwiegt der Schutz der Belange der externen Finanzkontrolle dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung. Das angesprochene Prüfungsergebnis können wir Ihnen daher nur herausgeben...

 

Anm.: Der interessante Bericht im E-Mail-Anhang lässt sich daher nur ansehen, aber nicht herunterladen. An dieser Stelle nur so viel: Es besteht, immer noch, dringend Handlungsbedarf.

 

Siehe dazu auch: "Betrug in der Pflege - Steigende Verdachtsfälle, schwierige Aufklärung - 23 Milliarden Euro zahlte die Pflegekasse 2018 für ambulante Pflege – ein lukrativer Markt für Betrüger. Kriminelle Pflegedienste rechnen Leistungen ab, die nie erbracht wurden. Das Geld sehen die Pflegekassen selten wieder, auch wegen zu lascher Kontrollen." 

 

Nachtrag vom 14.3.2021: "Auch Ärzte verwickelt: Anklagen wegen mutmaßlichem Millionenbetrug bei Pflegediensten."

 

Nachtrag vom 29.4.2021: "Das Landgericht Düsseldorf hat vier Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges zu Gesamtfreiheits­strafen zwischen fünf Jahren zwei Monaten und zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei Angeklagte müssen wegen Geldwäsche in 293 Fällen vier bzw. drei Jahren sechs Monaten ins Gefängnis. Das LG hat die Taterträge in Höhe von mehr als 1,4 Mio € eingezogen. Einen weiteren Angeklagten hat das Gericht wegen Beihilfe zur Geldwäsche in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und einen Angeklagten hat das Gericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen fünf Angeklagte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und sechs Jahren gefordert, gegen drei Angeklagte Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Krankenkassen und Kommunen zahlten gutgläubig für tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen ... Schon mit Urteil vom 05.02.2018 hatte die 18. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf neun Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben Jahren und zwei Jahren wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen verurteilt."

 

Nachtrag vom 15.6.2021: "Pflegedienste führen 'Betrugs-Ranking' der Krankenkasse KKH an - Wie laut 'Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation' in einem Bereich Profite erwirtschaftet werden, der seit Jahren als unterfinanziert gilt..."


27.3.2020

Häusliche Pflege: Tickende Zeitbombe?

 

Österreich macht’s mal wieder vor: „Zur Bewältigung der aktuellen Krise sollen die Länder einmalig 100 Millionen Euro erhalten, um den Pflege- und Betreuungsbedarf abzusichern. Anhand des Schlüssels der Wohnbevölkerung wurde das Ausmaß für jedes Bundesland ermittelt.“ Konkret geht’s um den Ausbau der Pflegehotline sowie um die Einrichtung zusätzlicher Ersatzbetreuungseinrichtungen als temporäre Angebote für die Dauer der Pandemie, falls Pflegepersonal ausfällt oder sich die Rahmenbedingungen ändern. Das österreichische Sozialministerium hat außerdem – vorausschauenderweise im Hinblick auf Grenzsperren – neue Förderrichtlinien für die finanzielle Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung erstellt. Bei dieser Form der Hilfe werden Personen in ihrem privaten Umfeld von einer Fachkraft individuell unterstützt. „Sehr viele davon kommen aus Rumänien und Ungarn“, heißt es bei Salzburg24. Das Medium titelt dazu: „24-Stunden-Pflege als tickende Zeitbombe“ – die ausländischen Fachkräfte müssen nämlich derzeit bei der Einreise nach Österreich entweder einen negativen Corona-Test vorlegen oder für zwei Wochen in Quarantäne gehen. Selbst wenn die dortige Regierung künftig davon absähe, wird es zu Engpässen kommen. Erstens werden viele die Prozeduren nicht auf sich nehmen und zweitens bekommen neu bedürftige Senioren schon jetzt eine Absage, beispielhaft beim Hilfswerk: „In der 24-Stunden-Betreuung können wir vorübergehend leider keine neuen Kundinnen und Kunden aufnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis!“ Noch sei kein Notstand bei dieser Form der Betreuung da; ein „neuralgischer Punkt“ könne aber Ostern am zweiten April-Wochenende sein. Mit einem zusätzlichen „massiven Zivildienst-Assistenzeinsatz“ sei das Pflegesystem aber gut gerüstet. Das wird man sehen.

 

Für Deutschland kann man ganz sicher bald von einer Dramatik ausgehen. Die Frankfurter Rundschau schreibt: „In der häuslichen Pflege droht der Notstand ... Viele Rund-um-die-Uhr-Betreuerinnen aus Ost- und Südosteuropa kommen wohl wegen der Reisebeschränkungen und der allgemeinen Unsicherheit nicht nach Deutschland. Das könnte hunderttausende alte und kranke Menschen betreffen, die auf die Versorgung angewiesen sind.“ Laut Bundesinnenministerium seien zwar osteuropäische Pflegekräfte nicht vom Einreiseverbot für Saison-Arbeitskräfte betroffen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers reiche, um die Grenze zu passieren. „Allerdings gilt das nur für diejenigen, die legal in Deutschland arbeiten – und das ist in der Branche der 24-Stunden-Betreuung nur eine Minderheit von rund zehn Prozent, wie der VHBP schätzt.“ Man kann es auch anders herum sagen, mit den Worten des Verbands für häusliche Betreuung und Pflege: „Der VHBP schätzt, dass in den o.g. 300.000 Haushalten die Betreuungspersonen zu über 90% illegal tätig sind.“ (!) Die Politik muss das seit langem wissen. Sie hätte Alternativen erarbeiten müssen. Schon lange. In der Corona-Krise ist dieser „graue Pflegemarkt“ jetzt ein riesiger Unsicherheitsfaktor: „Niemand weiß, wie viele Arbeitskräfte von den Einschränkungen betroffen sind – wie groß also die Versorgungslücke werden könnte.“ Versorgungslücke heißt: Pflegebedürftige liegen zuhause, sind eventuell hilflos oder müssen gefüttert werden und niemand kommt. Wo greifbar, werden Angehörige einschreiten müssen, die dann nicht mehr zur Arbeit gehen können und Verdienstausfall haben etcetera.

 

Wahlfreiheit zwischen ambulanter und stationärer Hilfe ist gut. Aber die einseitige Stärkung des ambulanten Pflegesektors bei gleichzeitigem Schlechtreden der Heimversorgung wird den Verantwortlichen auch noch auf die Füße fallen. Es gibt Negativbeispiele, in vielen Altenpflegeheimen gibt man sich aber alle erdenkliche Mühe ein vielfältiges kulturelles und therapeutisches Angebot vorzuhalten und die Bewohner selbst bei hohen Pflegegraden in die Gemeinschaft zu integrieren. Anstatt auch diese Versorgungsform wertzuschätzen und ausreichend zu fördern, um dort den Druck wegen Personalmangels herauszunehmen, hat man aus ideologischen Gründen etlichen Senioren, bei denen das vielleicht überhaupt nicht angezeigt ist eingeredet, unbedingt zu Hause zu bleiben. Oftmals alleine mit einer Fachkraft – demnächst eventuell ohne. Ob die Bundeskanzlerin, die im Fall Pflege nie einen humanitären Notstand erkennen wollte, auch diesmal ohne „öffentlich schwer vermittelbare Bilder“ durchkommt? 

 

Siehe auch diesen Praxisbericht: "...Bald werden viele Senioren allein in ihren Betten liegen und sind ihrem Schicksal überlassen..."

 

Hinweis: Immerhin kümmern sich hierzulande die Pflegekammern sowie Pro-Bono-Initiativen um Verstärkung pflegerischen Personals. Viel Erfolg kann man da nur wünschen. Siehe auch: "Polen stoppt Pendler! Wer jetzt noch zurückkehrt, muss 14 Tage in Quarantäne."

 

Nachtrag: "Abrechnungsbetrug in der Pflege: Seit Jahren kämpfen Ermittlungsbehörden gegen dieses Phänomen. Experten gehen davon aus, dass die schwarzen Schafe der Branche ihr Treiben in der Corona-Krise noch ausbauen werden ... Die Abrechnungsprüfung kann von den Bezirken nicht umfassend durchgeführt werden, da zu wenig Personal vorhanden ist ... Oft kommt es gar nicht zu Verfahren. Grund sind Lücken im Kontrollsystem und der Gesetzgebung. Zu diesem Schluss kommt sinngemäß der Bundesrechnungshof in einem bisher unveröffentlichten Bericht vom 12. November 2019, der BR Recherche und der 'WamS' vorliegt ... 'Das Geschäft mit dem Pflegebetrug ist lukrativer als der Drogenhandel' ... sagen Fehlverhaltensbeauftragte von Krankenkassen, die sich in der aktuellen Lage nicht offiziell zitieren lassen wollen." (!) Schaden fürs Gesundheitssystem: mindestens 600 Millionen Euro jährlich.   


16.3.2020

Krankenpfleger schlägt Alarm

 

So, jetzt wird Klartext geschrieben – wer hier nämlich mit der Unterstellung ankommt, man würde Pflegebedürftige gegen Flüchtlinge ausspielen, der will nichts anderes als das Thema Verteilungsgerechtigkeit unter den Teppich kehren. Die großzügige Ausschüttung von zig Milliarden Euro in die Flüchtlingshilfe mit teils zweifelhaftem bis integrationsschädlichem Effekt, man denke etwa an das Bekochen und hinterher Putzen in Flüchtlingszentren und rund-um-die-Uhr-betreuten Wohngemeinschaften, das einer Integration in eine emanzipierte Gesellschaft – für jeden pädagogischen Laien ersichtlich – zuwiderläuft, während gleichzeitig dem seit Jahrzehnten unterfinanzierten Pflegebereich kaum mehr als hohle Spruchpraxis zuteil wird, erweist sich spätestens in der Corona-Pandemie als menschenrechtliches Verbrechen.

 

Der bekannte Krankenpfleger Alexander Jorde schlägt Alarm: „Ich höre in den letzten Tagen immer wieder, wir hätten im Vergleich zu anderen Ländern viele Intensiv- und Beatmungsplätze. Aber keiner fragt nach den Menschen, die die darin liegenden Patienten versorgen sollen.“ Der Westen weiter: „Die Bettenplätze seien eigentlich aufgrund von Personalmangel gesperrt. Doch die Sperre würde nun aufgehoben, ohne dass mehr Personal zur Verfügung wäre … Seit Jahrzehnten würde die Pflege vor einem solchen Szenario wie einer Pandemie warnen. Jetzt scheint sie einzutreten. Dafür seien jedoch nach Ansicht des Krankenpflegers keine Ressourcen vorhanden. ‚Wir sind am Ende. Wir können nicht mehr!‘, warnt er.“ Zudem stehe zu befürchten, dass sich Personal infiziert oder wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten ausfällt. Er fordert: „Einhaltung von arbeitsrechtlichen Grundlagen, wie Ruhezeiten, maximale Wochenarbeitszeit - tägliche Abstriche von Mitarbeitern mit längerem direkten Kontakt zu Corona-Patienten - sofortige Gefahrenzulage für alle in der direkten Versorgung eingebunden MitarbeiterInnen.“  

 

Wer für das fahrlässige Aussitzen des Pflegenotstands verantwortlich zeichnet, sollte ab sofort in diesem Land nichts mehr zu melden haben! Dazu gehört auch das Führungspersonal der Kirchen, das mehrfach zig Tausende Euro für umstrittene Maßnahmen in der Seenotrettung einwarb und kein einziges Mal die mediale Dominanz zu nutzen bereit war, um ebenso öffentlichkeits-wirksam für die Finanzierung der Pflege zu werben, zum Beispiel auch in Gottesdiensten. Das hätte einiges gebracht. Solche Leute, die das versäumten und tatsächlich nichts weiter als den medialen Stichwortgebern des Hüpfen-gegen-Rechts-Aktivismus zu gefallen bestrebt sind, können sich ihre vorgebliche Moral sonst wohin stecken. Der immense Schaden dieser Ignoranz war schon längst vor dem Corona-Ausbruch abzusehen. Der Krankenhaus-Barometer 2019: „Alarm in deutschen Kliniken! Der Personalnotstand wird immer schlimmer. Vier von fünf Krankenhäusern haben Probleme, offene Pflegestellen zu besetzen, bundesweit sind 17.000 Stellen offen. Der Verband spricht von einer ‚ernsten Versorgungskrise‘.“ Was dazu kommt: „Bis zum Jahr 2050 wird es einen drastischen Anstieg“ an Demenzerkrankungen geben, wurde Brüssel aktuell vom „Dachverband nationaler Alzheimer-Gesellschaften“ aufgeklärt. Die Vereinten Nationen, die ohne Unterlass für die Flüchtlingshilfe trommeln, wissen seit der Vorstellung des Welt-Alzheimer-Berichts schon seit etlichen Jahren um den steilen Anstieg bei Demenzkranken. Der Fokus wurde trotzdem nie effektiv genug auf die Frage gesetzt, wie das mit der fachlichen Unterbesetzung und dem Milliardendefizit bei den Krankenkassen bewältigt werden soll. Auch auf entsprechende medial unterstützte Demos der sich stets mit ihrem Gewissen im Reinen wähnenden Grün- und Linkswähler wartet man vergebens. 

 

Die Pflege gehört sofort mit mehrfachen Milliardenspritzen auf ein human erträgliches Maß gepusht und zwar komplett ohne weitere Belastung der Bürger! Wer mir nichts, dir nichts beschließen kann, ab 2021 zehn Milliarden Euro mehr in den EU-Haushalt zu investieren, den Ländern nachhaltig weitere 1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten zur Verfügung zu stellen, für leere Heimplätze bei Abwesenheit der Asylbewerber oder für Aufsichtskosten nur eines einzigen Asylbewerbers jeden Monat 42.000 Euro zu zahlen, hat auch genug Geld für Pflege. 

 

Wie dramatisch sich die ungerechte Verteilung der Gelder auswirkt, zeigt eine Meldung vom Januar: In Diepholz soll der monatliche Eigenanteil um bis zu 458,12 Euro steigen. „Damit würde dieser Anteil in den Pflegegraden zwei bis fünf ab 1. Februar 2.051 Euro betragen.“ Eine Meldung vom Februar: „Eine 96-jährige Frau aus Achim droht der Rauswurf aus dem Pflegeheim: Sie kann die Kosten dafür nicht mehr zahlen, weil ihre Ersparnisse aufgebraucht sind.“ Und in einem DRK-Pflegeheim im nordöstlichen Sternberg soll der Eigenanteil gar um 600 Euro pro Monat (!) steigen. Unbezahlbar für viele – wo werden die Pflegebedürftigen bleiben? In Bremen hat die Heimaufsicht wegen Personalmangel in 17 Seniorenwohnheimen einen Aufnahmestopp verhängt. Der Bundesschnitt für Zahlungen aus eigener Tasche liege übrigens aktuell bei knapp 1.900 Euro. An anderer Stelle heißt es: Für einen Platz im Pflegeheim sind mehr als 1.900 Euro pro Monat fällig. „Damit sind die Kosten innerhalb weniger Monate um 110 Euro gestiegen. Dass sich solche Summen nur wenige Pflegebedürftige leisten können und sehr viele in die Armut stürzen, liegt auf der Hand.“ Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte: „Die Eigenanteile in den Heimen stiegen rasant und unaufhörlich, während die Leistungen aus der Pflegeversicherung seit Jahren konstant blieben.“ Es sei zu spät, wenn der Bundesgesundheitsminister erst im Sommer ein Konzept vorlegen will. „Für die Pflegebedürftigen ist das unerträglich. Sie werden weiter in die Armutsfalle gedrängt.“

 

Dabei wissen sie alle, von den UN bis hin zu Caritas & Co., internationale Signale zu setzen. Beispiel: „Die EU-Kommission hatte auf einen Aufruf der Vereinten Nationen hin 2017 ein Programm für 50.000 Flüchtlinge aufgelegt. Dazu stellte sie eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung.“ Warum wird nicht ebenso wirksam ein internationales Signal zur Unterstützung von Pflegebedürftigen gesetzt? Eine ehrliche Antwort wäre eventuell erschreckend.