Was in Sachen Sterbehilfe im Jahr 2020 geschah ist dokumentiert im Beitrag "Das Spiel mit dem Tod" vom 25.4.2020. Zum grundlegenden Urteil des BVerfG siehe: "BVerfG: Urteil zu Sterbehilfe" vom 26.2.2020. Zur Umsetzung des Urteils siehe: "Sterben? Die Politik hilft nach." vom 24.4.2021.


20.3.2021

Tragische Bigotterie

 

Während im Rahmen der sogenannten Pandemie-Bekämpfung hurtig, munter entgegen parlamentarischer Regeln geherrscht und die Bevölkerung mit immer neuen, teils hanebüchenen Vorschriften beschäftigt wird, entfaltet sich ganz ungestört ein ideologischer Unterbau, der letztlich in einen neuen (ungeschriebenen) Gesellschaftsvertrag münden könnte. Er hätte nicht mehr viel mit den seit dem Zweiten Weltkrieg menschenrechtlich erkämpften Werten zu tun. 

 

Ley de eutanasía“ – so heißt das Gesetz tatsächlich, mit dem jetzt das spanische Parlament den Weg für die Legalisierung aktiver Sterbehilfe freigemacht hat. Die sozialistische Regierungs-partei PSOE hatte den Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kosten der „Tötung auf Verlangen“ trägt die staatliche Krankenkasse. Ob die spanischen Sozialisten bei der Suizidprävention ebenso spendabel sind, kann an dieser Stelle nicht eruiert werden. Was im Bericht fehlt: Letzten Oktober hat auch Neuseeland die aktive Sterbehilfe legalisiert. Wie weiter unten und auch dort dokumentiert, reiht sich außerdem ein europäisches Land nach dem anderen in die Politik der Suiziderleichterung ein. Und das just in Corona-Zeiten, in denen das Mantra „Leben schützen“ den aktuellen lebensfeindlichen Vorschriften pauschal als Rechtfertigungsgrund dient. Das Gros der Leute kümmert sich indessen nicht um Widersprüche, mögen sie auch noch so eklatant sein. Ein folgenreiches Versäumnis. Man kann sich damit geradezu schuldig machen.  

 

Und was ist eigentlich im Verlauf der vergangenen 20 Jahre mit der Ärzteschaft geschehen? Im Mai 2002 textete die Bundesärztekammer: „Das Euthanasiegesetz in Belgien hat nach Ansicht des 105. Deutschen Ärztetages nicht nur dem eigenen Land schweren Schaden zugefügt. ‚Wenn Patienten nicht mehr davon ausgehen können, dass das Bestreben ihrer Ärzte nur auf den Schutz ihres Lebens ausgerichtet ist, wird es schwer, Vertrauen zu fassen. Wenn Vertrauen fehlt, werden Heilung, Linderung und Trost viel schwerer oder gar nicht zu erreichen sein‘.“  Solidarität mit den belgischen Kollegen, die den Kampf gegen diese Gesetz noch nicht aufgegeben hätten, war selbstverständlich. Denn: „Das Gesetz sei ein falsches Zeichen für alle, die leiden. Es ziehe den Tod durch den Arzt als Ausweg in Erwägung statt Wege zur Hilfe zu zeigen. Es lässt sich auch nicht der Eindruck vermeiden, als sollen hier lästige, weil teure Patienten quasi zur Selbstentsorgung getrieben werden … Die Verbindung der Euthanasie mit einem Gesetz zur Palliativmedizin könne nur als Kosmetik bewertet werden. Es sei ein ‚durchschaubarer Versuch, die zutiefst menschenverachtende Gesetzgebung zur Euthanasie als human zu tarnen‘.“ Heute unvorstellbar, solch eigenständig klar positionierten Worte von der Bundesärztekammer. Warum?

 

Freiheit und Selbstbestimmung sind selbstredend vehement zu verteidigen – insbesondere seit den rigiden Einschränkungen der Grundrechte. Den Bereich des Leidens und Sterbens aber rein mit theoretischer Vernunft fassen zu wollen, wird der Sache maximal ansatzweise gerecht. Es drängt sich zunehmend der Eindruck auf: Mit jedem weiteren enttabuisierenden Schritt hin zur aktiven Sterbehilfe wird gleichzeitig der Entchristlichung Vorschub geleistet. Dass jüngst sogar die hiesige protestantische Führung pro Sterbebeihilfe plädiert hat, steht dem nicht entgegen. Es handelt sich vorrangig um zeitgeistdevote Politaktivisten. Christlich-religiös gebildete Menschen wissen um entsprechende Ressourcen, die trotz Leiderfahrungen eine Entscheidung pro Weiterleben wesentlich begünstigen, und um die Möglichkeit des persönlichen Wachstums im Leiden – und auch um den würdevollen Tod als Prozess. Es gibt sicherlich Konstellationen, in denen der Wunsch zu sterben gut nachvollziehbar ist. Wer klar und definitiv, ohne Erfahrung religiöser Ressourcen, aus dem Leben scheiden will, hat in der Regel bereits vor der Politisierung des Sterbens Wege gefunden. Hier aber politische Wege zu beschreiten kann nur dem Aufmachen eines Fasses ohne Boden gleichkommen. Schon heißt es im aktuellen spanischen Gesetz: Die Gemeinden werden Kommissionen einrichten müssen, die über die Wünsche der Patienten entscheiden. Wer um Gottes willen sollte dafür legitimiert sein und aufgrund welcher Kriterien? Es gibt keine letztgültigen Kriterien hierfür. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde († 2019) meinte dazu 2007: „Eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland wäre … ein ‚Dammbruch‘ beim Lebensschutz. Niemand dürfe Verfügungsgewalt über das Leben anderer haben.“ Es verstoße gegen das Grundrecht der Menschenwürde. Gegen das Recht, ärztliche Hilfe zu verweigern, hatte er nichts einzuwenden.

 

Man kann die Sache nicht einfach schweigsam hinnehmen und die Protagonisten zweifelhafter Motivation weiter durchmarschieren lassen. Die Folgen, die dies nach sich zieht, sind kaum abschätzbar. Wer jedenfalls – zeitgleich während einer Pandemie – den Suizid quasi bewirbt (Suizidprävention ist nämlich keiner Rede wert), anstatt zur Abwechslung mal mit internationaler Hilfe Milliarden für den Pflegesektor zu gerieren, dem ist nicht über den Weg zu trauen. Man erinnere sich etwa an das futuristische Schreckensszenario „2030 - Aufstand der Alten“ aus dem Jahr 2007: „Pro Life“ nannte sich die Organisation, die Alte in „Legebatterien“ dahin vegetieren ließ – auf politisches Geheiß hin. In entsprechend antagonistischer Rhetorik ist man schon heute bestens gerüstet, wenn man ständig „Leben schützen“ postuliert und zeitgleich den Leuten schmackhaft macht, sich umbringen zu lassen. Als Lüge geht solches Vorgehen merkwürdiger-weise nicht viral. Vielleicht ist es das auch nicht, sondern viel mehr: Sie nehmen uns nicht ernst. 

 

Hier gibt es das passende Lied dazu: "Menschenskind - Der Mensch ist nicht systemrelevant."


30.1.2021

Guter Tod und schlechter Tod?

 

Schon wieder gibt es politische Vorstöße den Tod vorzuziehen: „Recht auf Sterben nicht nur auf dem Papier“, titelt gerade die FAZ zum neuen Vorschlag zur Sterbehilfe. „Nachdem Karlsruhe die alte Regelung zur Suizidbeihilfe gekippt hat, kommt nun ein fraktionsübergreifender Vorstoß aus dem Bundestag. Er will das Recht auf Hilfe beim Sterben verbriefen … Der Gesetzentwurf formuliert das Recht, Hilfe bei der Beendigung des eigenen Lebens in Anspruch zu nehmen, sofern der Wille dazu frei und autonom gebildet ist.“ Wenn Beratungsstellen beim Treffen einer „informierten Entscheidung“ helfen sollen, dann impliziert schon diese Formulierung, dass christlich-religiöse Ressourcen wohl eher unberücksichtigt bleiben. Der ehemalige Unionsfraktionschef Volker Kauder sieht in dem interfraktionellen Vorschlag gar einen Automatismus angelegt. Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz meint: „Beratungsstellen könnten nicht feststellen, ob ein freier Wille autonom gebildet wurde … Deshalb kann es durch staatliche Beratung kein Suizid-Siegel geben.“

 

Die europäischen Länder ziehen in Sachen Sterbehilfe eines nach dem anderen nach, wie aus den Nachträgen zu „Das Spiel mit dem Tod“ hervorgeht. Auch die ARD bewirbt den Tod. So langsam entsteht der Eindruck: aus natürlichen Gründen, etwa durch Krankheit oder aus Altersschwäche, soll niemand mehr sterben – nur noch aus eigener Entscheidung heraus. Der Mensch als Herr über Leben und Tod – die typische Arroganz einer gottlosen Gesellschaft. Deren Vertreter ahnen nicht einmal, was wirklich schützenswert ist. Man sollte sich solche Leute fern von Leib und Geist halten und stets daran denken: „Alles hat seine Zeit" – Geborenwerden und Sterben...

 

Nachtrag: "Das portugiesische Parlament hat für die Legalisierung medizinisch begleiteter Sterbehilfe gestimmt. Der Gesetzentwurf wurde heute mit 136 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Das mehrheitlich katholische Portugal ist damit das vierte EU-Land nach Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, das Sterbehilfe legalisiert."

Siehe auch die Meldung vom 10.1.: "Ranghohe Protestanten wollen Suizidbeihilfe ermöglichen - Deutsche Bischofskonferenz widerspricht der Position." Anm.: Wie lange noch?

 

Nachtrag vom 5.2.: "Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Arzneimittels zum Zweck der Selbsttötung."                       Urteilsbegründung 

 

Nachtrag vom 18.2.: "Menschenrechtsgerichtshof - Arzt zeigt Chef wegen Verdachts aktiver Sterbehilfe an – Kündigung zulässig."

 

Nachtrag vom 1.3.: Bundesregierung: "Aktueller Sachstand in Sachen Sterbehilfe."


22.1.2021

Corona-Tote: Blick hinter die Kulissen

 

Die Bundeskanzlerin, deren Motto zuvor stets gewesen ist „Angst ist nie ein guter Ratgeber“, spricht wieder von der Pandemie als „Jahrhundert-Katastrophe im Sinne einer Naturkatastrophe“ und vermittelt der Bevölkerung, es gebe fast jeden Tag über 1.000 weitere Tote. Angesichts der massiven Begleitschäden der Corona-Politik, die sich letztlich aus solchen Zahlen gerieren, sowie mangels etablierter Medien als zuverlässiges Korrektiv werden hier detailliertere Informationen zum umfassenderen Verständnis hiesiger Sterbeumstände sowie zum Zweck der Kontrolle zusammengetragen. Ja, das ist erlaubt, dass Bürger die Politik kontrollieren und dargestellte Sachverhalte hinterfragen. Weil es seit geraumer Zeit anders herum läuft und sich ein Großteil der Bevölkerung das gefallen lässt, droht zu verwässern: Die Qualität einer Demokratie misst sich gerade daran, inwiefern die Bürger der Politik auf die Finger klopfen. Menschenrecht-lich definiert:  „Rechtsträger der Menschenrechte ist das menschliche Individuum; Adressat der Menschenrechte hingegen ist der einzelne Staat. Die Rechte des Individuums haben ihr Gegenstück in den Pflichten des Staates“: Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten.  

 

Es bestätigt sich ganz aktuell, worauf auf dieser Website schon vor Wochen hingewiesen wurde: Von alleine werden die deutungshoheitlichen Corona-Apologeten nicht damit aufhören. Die tz schreibt heute: „Christian Drosten von der Berliner Charité tritt nach sinkenden Corona-Infektionszahlen jetzt gewaltig auf die Euphorie-Bremse. Ihm graut es vor dem Sommer 2021. Der Virologe, der auch der Expertenrunde angehörte, die die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel vor ihrer Zusammenkunft am Dienstag beraten hat, blickt der wärmeren Jahreszeit mit großer Sorge entgegen. Drostens Sommer-Befürchtung: Sobald ein großer Teil der Alten sowie der Risikogruppe durchgeimpft ist, ‚wird ein riesiger wirtschaft-licher, gesellschaftlicher, politischer und vielleicht auch rechtlicher Druck entstehen, die Corona-Maßnahmen zu beenden‘ ... Dann würden sich innerhalb kürzester Zeit wieder deutlich mehr Leute mit dem Virus infizieren, als man sich das aktuell vorstellen könne, sagt er. ‚Dann haben wir Fallzahlen nicht mehr von 20.000 oder 30.000, sondern im schlimmsten Fall von 100.000 pro Tag‘, malt er ein echtes Schreckensszenario. Zwar würden sich in diesem Falle dann vorrangig jüngere Menschen anstecken, die bekanntlich seltener schwer durch das Virus erkranken. Volle Intensivstationen und eine hohe Todeszahl wären trotzdem vorprogrammiert.“ 

 

Drostens „Prognose“ – wissenschaftlich fundiert kann man das kaum nennen, eher destruktiv-pessimistisch – spielt erneut geradewegs der Bundeskanzlerin zu, die mit einer Covid-Null-Kampagne „liebäugelt“. Dass dies von etlichen Fachleuten als völlig unrealistisch kritisiert wird (selbst die taz nennt das eine halbtotalitäre Fantasie) erlangt kaum öffentliche Aufmerksamkeit, da Merkel-Kritiker partout nicht zu deren Expertenrunden eingeladen werden. Covid-Null bedeutet in der Folge, dass die lebensfeindlichen Maßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag gelten. Es steht daher – unter Berücksichtigung jahrhundertelang erkämpfter Menschenrechts-standards – die Notwendigkeit außer Frage, die gängigen existenzgefährdenden Narrative um Panikmodi relativierende Fakten zu ergänzen. Das wird hier in Bezug auf die Umstände der Sterblichkeit gemacht. Böswillige, pawlowsche Zungenschläger, die sofort mit Verharmlosung oder Leugnung daher kommen, ohne sich jemals mit differenzierten Fakten befasst zu haben, sollten bestenfalls Anlass sein, wieder Wert auf die Qualität zwischenmenschlichen Austauschs zu legen und Bekanntenkreise entsprechend neu zu sortieren respektive auszudünnen. 

 

Zu einigen der folgenden zitierten Beiträge gibt es gegenteilige Verlautbarungen, mit denen man seitens etablierter Medien ohnehin schon täglich beschossen wird. Des Ausgleichs wegen wird sich hier auf weniger bekannte Fakten konzentriert. Es liegt an jedem selbst, dies oder jenes als nachvollziehbar gelten zu lassen oder die ambivalente Informationslage nur als gegenseitige Ergänzung aufzufassen. Unlauter ist und bleibt nur, wenn sich das Einschießen auf Kritiker nicht aus neutraler Sachlichkeit, sondern aus gefühlsplumper Empörung heraus motiviert.  

 

Zur Ermittlung der Corona-Toten

 

Mit dem anstrengendsten, weil sehr detailreichen Beitrag von Christof Kuhbandner bei Telepolis vom 30. November mit dem Titel „Coronavirus-Todesfälle: Über die fragwürdige Diagnostik und die irreführende Darstellung in Regierungserklärungen“ wird begonnen. Wer umfassend verstehen will, müsste den Artikel in Gänze lesen und sich regelrecht daran abarbeiten. Der Autor weist auf eine „deutliche Überschätzung der tatsächlich vom Coronavirus Sars-CoV-2 ausgehenden Gefahr“ hin: „Nur ein Teil der vom RKI als ‚Covid-19-Todesfälle‘ geführten Sterbefälle ist in Wirklichkeit ursächlich am Coronavirus Sars-CoV-2 verstorben.“ Hierzu wird das Robert Koch Institut (RKI) zitiert: „In der Statistik des RKI werden die Covid-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von Sars-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an Covid-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die Sars-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind (‚gestorben an‘), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit Sars-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war (‚gestorben mit‘) werden derzeit erfasst.“ Weitere teils erhebliche Verzerrungen bei den Todeszahlen entstünden aufgrund von Meldeverzügen und Wochenendeffekten. „Eine Interpretation der Zahlen Mitte der Woche ohne Einbezug des Meldeverzugs erweckt den irreführenden Anschein einer aktuell sehr hohen Anzahl von Todesfällen und schürt damit nicht gerechtfertigte Ängste. Angesichts dessen, dass die Bundeskanzlerin eigentlich von Fachexperten beraten sein sollte, ist es überraschend, dass solche fehlerhaften Informationen an die Bevölkerung weitergegeben werden.“  

 

In Bayern werden gar „Personen als ‚Covid-19-Todesfälle‘ gezählt, welche aufgrund von anderen Ursachen verstorben sind und nur zusätzlich ein positives Sars-CoV-2-Testergebnis aufwiesen“. Weil sich das Landratsamt Weilheim sowie die Ärztlichen Direktoren des Krankenhauses Schongau falschen Zahlenspielen verweigerten, überließ man die Feststellung der Todesursache bei fünf gestorbenen Patienten letztlich der Staatsanwaltschaft. In Krefeld erhöhte man indessen die zu meldende Todesrate trotz fehlender Corona-Toter: „Grund ist, dass Personen, die einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden und später versterben, grundsätzlich in dieser Statistik aufgeführt werden. Im vorliegenden Krefelder Todesfall galt die Person (mittleren Alters und mit multiplen Vorerkrankungen), nachdem es mehrfach negative Testergebnisse gab, inzwischen seit längerem als genesen.“ Offenbar kein Einzelfall, sondern Standard im entsprechenden Meldewesen. Das Resümee dazu: „Denkt man hier auf lange Sicht, hätte man praktisch eine Sterberate von 100%, da alle jemals positiv Getesteten schließlich irgendwann sterben werden, was inhaltlich völlig absurd ist … Sowohl die verfügbaren Zahlen zu den nur mit aber nicht am Virus Sars-CoV-2 verstorbenen Personen als auch die Zahlen zum Abstand einer Infektion zum späteren Tod zeigen, dass ein größerer Anteil der vom RKI als ‚Covid-19-Todesfälle‘ geführten Sterbefälle in Wirklichkeit an anderen Ursachen verstorben ist.“ Zusätzliche Verzerrung ergibt sich aus undifferenzierter Diagnostik: „Eine verstorbene Person mit positivem Sars-CoV-2-Testergebnis und Atemwegserkrankungssymptomen jeder Schwere gilt demnach als ‚an Sars-CoV-2 verstorbener Todesfall‘.“ Problematisch: Atemwegs-erkrankungssymptome sind nicht zwingend durch das Virus Sars-CoV-2 bedingt. Es gebe andere, „deutlich weiter verbreitete respiratorische Viren“, die bei Hochrisikopatienten typisch sind und ein hohes Sterberisiko-Potenzial haben. „Ein Beispiel sind Rhinoviren, welche laut den Influenza Wochenberichten des RKI in den letzten fünf Wochen in etwa 12-mal so stark verbreitet waren wie das Virus Sars-CoV-2. Dabei wird oft übersehen, dass Rhinoviren insbesondere für ältere Menschen mit Vorerkrankungen gefährlicher sein können als Grippeviren.“ 

 

„Das sich daraus ergebende Problem bei der Diagnostik der ‚Covid-19-Todesfälle‘ ist, dass flächendeckend auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet und bei einem Sterbefall mit positivem Sars-CoV-2-Befund sofort die Diagnose ‚Covid-19-Todesfall‘ ausgestellt wird, ohne dass auf ähnlich flächendeckende Weise auf andere respiratorische Viren getestet wird, welche ein ähnliches Krankheitsbild hervorrufen. Solange letzteres nicht gemacht wird und differential-diagnostisch Sars-CoV-2-spezifische Symptome explizit geprüft bzw. entsprechende Obduktionen durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, dass manche der als ‚Covid-19-Todesfälle‘ geführten Sterbefälle in Wirklichkeit an anderen respiratorischen Viren verstorben sind.“ Das Resümee hierzu: „Die beschriebenen Befunde werfen zum einen die Frage auf, warum vom RKI solche aus diagnostischer Perspektive problematischen Diagnoserichtlinien verfolgt werden. In der Tat weicht das diagnostische Vorgehen davon ab, wie bei anderen Viren wie beispielsweise dem Grippevirus üblicherweise diagnostiziert wird.“ Aus einem Bericht zur Influenza-Saison 2016/17: „Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen wird Influenza auf dem Totenschein häufig nicht als Todesursache eingetragen, selbst wenn im Krankheitsverlauf eine Influenza labordiagnostisch bestätigt wurde.“ Es gibt weitere Ungereimtheiten sowie Sterbefälle aufgrund von Kollateralschäden, die der Autor ebenfalls im Beitrag aufschlüsselt. 

 

Medien wachen auf

 

Ganz aktuell fällt auf, dass einige der etablierten Medien beginnen zu hinterfragen und die Unbrauchbarkeit der offiziellen Zahlen für die Feststellung der Gefährlichkeit des Virus bestätigen. Bei der Welt liest man hierzu die kurze Satire „RKI-Zahlen sind wie Spiel 77“ und andernorts ganz konkret: „Die Zahlen des RKI sind unbrauchbar.“ Der Focus schlagzeilt – unter Verweis auf den Mediziner und Soziologe Bertram Häussler: „Nicht aussagekräftig - Todeszahlen 3 Wochen alt: Mediziner warnt vor ‚Mega-Lockdown auf Basis unbrauchbarer Zahlen‘.“ Vereinzelt wurden schon letztes Jahr die Aussagen diverser Kritiker transportiert. Zum Beispiel im Oktober von der Berliner Zeitung: „René Gottschalk, Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes: ‚Die Bevölkerung muss sachgerecht informiert werden.‘ Trotz einer ‚deutlichen Zunahme von Meldezahlen‘ gebe es ‚weniger schwere Erkrankungen mit weniger Krankenhauseinweisungen‘, so der Professor … Nach Auswertung vieler Daten des Statistischen Bundesamtes stellt Gottschalk in seiner Bilanz zudem fest: „Eine Übersterblichkeit ist weder in der Gesamtbevölkerung noch in der Gruppe der Hochrisikopatienten (Bewohner von Altenpflegeheimen) zu verzeichnen.“ Die Neue Zürcher Zeitung bestätigte das am 13. November: „Bisher gibt es in Deutschland keine Übersterblichkeit aufgrund der Pandemie. Die Zahl der Sterbefälle liegt laut Statistischem Bundesamt weiterhin im Rahmen der üblichen Schwankung. Zwischen dem 1. und 18. Oktober sind nach vorläufigen Ergebnissen 44 179 Menschen gestorben. Die Zahlen lägen knapp über dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019, wie das Amt mitteilte.“ Man siehe dazu: „Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts betreffend die Jahre 2016 bis 2020“. Mitte Oktober hieß es bei n-tv: „Die WHO publiziert eine Metastudie, die weltweite Antikörper-Studien ausgewertet hat, um die Infektionssterblichkeit von Covid-19 zu bestimmen. Das Ergebnis ist erstaunlich: Möglicherweise ist das Coronavirus deutlich weniger tödlich, als bisher vermutet wurde … Die Metastudie stammt von John P. A. Ioannidis, Professor für Medizin und Epidemiologie an der Stanford-Universität. Laut Berliner Einstein-Stiftung gehört er aktuell zu den zehn meistzitierten Wissenschaftlern der Welt. Außerdem wurde die Studie bereits geprüft und editiert.“ N-tv verweist sodann auf „viele ältere Menschen“ in Deutschland – der Wert liege hier deshalb deutlich höher. Das bleibt zu prüfen.

 

Versäumte Obduktionen

 

Kaum zu glauben, dass das RKI anfangs in einer inzwischen zurückgezogenen Empfehlung von einer inneren Leichenschau und Autopsien von deklarierten Corona-Toten pauschal abriet. Gemessen an der Tragweite pandemiepolitischer Maßnahmen, die eine eindeutige Grundlage brauchen, ein absoluter wissenschaftlicher Fauxpas. Ein Mediziner schrieb zu einem Artikel im Ärzteblatt zum Hamburger Sonderweg, wo man trotzdem obduzierte, den folgenden Leserbrief

 

„Als Rechtsmediziner mit über 31 Jahren Berufserfahrung sehe ich die tagesaktuelle Bekanntgabe von Covid-2-Todesfällen – auch durch das RKI – sehr kritisch. Wo stammen diese Zahlen her, wie valide sind sie? Ich muss annehmen, dass sie allein aus klinisch erhobenen Daten stammen. Aber wissen wir denn ohne Obduktion, woran die Person verstorben ist? Nein, nicht mit der erforderlichen Sicherheit! Wir wissen nicht, ob eine typische Covid-2-Pneumonie todesursächlich war oder ob der klinische Verlauf uns nur eine solche Pneumonie vorgaukelte oder ob der Patient möglicherweise eine NYHA IV mit einem akuten Myokardinfarkt, eine Myokarditis oder was sonst noch die ICD-10 hergibt, hatte und der Corona-Nachweis lediglich ein Nebenbefund ist. Wir finden nicht selten Überraschungsdiagnosen im Ergebnis einer Obduktion im Tagesgeschäft. Und wie sieht denn eine typische Covid-19-Pneumonie aus – morphologisch, Befall konkret welcher Organe und Gewebe, histologisch, elektronenmikrosko-pisch? Das sind doch wichtige Befunde, um eine adäquate Therapie zu fokussieren. Die Feststellung der wirklichen Todesursache entzieht sich nicht selten einem Kliniker trotz der besten diagnostischen Möglichkeiten und kann nur durch eine Obduktion aller 3 Körperhöhlen mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden ... Bei der aktuellen Diskussion um CoV-19 sollten harte Fakten vorliegen und diese lassen sich lediglich über Obduktionen aller verstorbenen Verdachtsfälle gem. § 25 (4), (5) IFSG erlangen. Dass das RKI Obduktion gerade nicht empfiehlt, ist keinesfalls nachvollziehbar. Auch der Aspekt einer erhöhten Infektionsgefahr greift nicht, wenn man Schutzkleidung trägt – wie üblich bei Leichenöffnungen! – und aerosolbildende Maßnahmen einschränkt. Nur durch eine Obduktion und eine kritische Bewertung aller Befunde kann beurteilt werden, ob jemand unmittelbar oder mittelbar an einer Covid-19 verstorben ist oder ob der Coronavirus-Nachweis lediglich ein Nebenbefund eines multimorbiden Patienten darstellt. Wenn dieser Aspekt einer zwingend erforderlichen Obduktion keine Berücksichtigung findet, ahne ich, dass in den nächsten Jahren bei jeder Erkältungskrankheit, bei jeder Ebola-Epidemie oder bei anderen Infektionskrankheiten Pandemie-Szenarien ähnlichen Ausmaßes politisch initiiert werden könnten.“ (!)

 

Der Remscheider General-Anzeiger stellte Mitte Dezember die Problematik der Einordnung ohne Obduktion an einem Beispiel dar: „Bei einem Sterbefall wird immer eine Todesbescheini-gung durch einen Arzt ausgestellt. Der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung erreicht uns mitunter aber erst nach Tagen oder gar Wochen, je nachdem, welche Beisetzung vorgesehen ist … In der Todesbescheinigung sollen die vermutlich zum Tod führende Erkrankung, die Grunderkrankung und weitere zum Tod führende Miterkrankungen in einer Kausalkette eingetragen werden, heißt es von der städtischen Pressestelle. ‚Wie gut hier die Zusammenhänge bekannt und eingetragen werden, hängt grundsätzlich von vielen Faktoren bei dem Leichen-schauer ab‘ … Sichere Angaben zur Todesursache könne jedoch nur eine Obduktion liefern. ‚Aus diesem Grund werden eher mehr Verstorbene durch Covid-19 gemeldet, als dass die Zahl unterschätzt würde, denn wenn Covid als Diagnose bekannt wird, wird dies auch oft als Todesursache genannt‘, betont die Stadtsprecherin … ‚Der Statistik in Bezug auf die Fallsterb-lichkeit kann man daher, berechtigt, mit Misstrauen begegnen, da systematische Obduktionen bedauerlicherweise nicht durchgeführt werden … Es ist aber bei den Massen an Faxnachrichten, die inzwischen eingehen, auch nicht auszuschließen, dass einmal ein Fax untergeht‘.“  

 

Wie Obduktionen juristisch generell und spezifisch im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt sind ist bei Community Beck zu lesen. Umstritten ist besonders die „Erforderlichkeitsprüfung“ in § 25 IfSG: „Voraussetzung ist, dass das Gesundheitsamt die Obduktionen für erforderlich hält, ein auslegungsbedürftiges Merkmal. Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben sich zu Beginn der Pandemie mit § 25 Abs. 4 IfSG befasst: Erforderlich ist die Obduktion immer dann, wenn Erkenntnisse zu gewinnen sind, die notwendig sind, um über erforderliche Schutzmaßnahmen entscheiden zu können … Durchführungsbestimmungen zu den Obduktionen gibt es nicht.“ Die Problematik des § 25 IfSG prüfe derzeit das Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School in Hamburg. Darüber hinaus werde das bundesweite Forschungsnetzwerk „Defeat Pandemics“ aufgebaut; mit Zuwendungen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und unter Beteiligung unter anderen des RKI – im Verbund hoffentlich eingehegt. 

 

Folgen unzuverlässiger Diagnostik

 

Es gibt freilich und gab schon immer auch eine relevante Zahl an Sterbefällen, die nie abschließend geklärt wurden. Es war erst im September 2019, als etwa die Weltgesundheits-organisation (WHO) einen „globalen Schaden durch falsche Diagnosen und Therapien“ beklagte. „Jede Minute sterben fünf Menschen wegen fehlerhafter Behandlung“, so der WHO-Chef. Die Leute blieben dann auch länger in Behandlung – Stichwort: Kliniküberlastung. Warum sollte das ein halbes Jahr später nach Ausbruch der Corona-Krise plötzlich obsolet geworden sein? Die Ursache für das globale Problem: „Grund sei etwa eine strenge Hierarchie in vielen Einrichtungen, in denen das Juniorpersonal sich nicht traue, etwas zu sagen. Oder Angestellte verschwiegen Fehler aus Angst vor Repressalien“ – wer möchte kann hierzu ergänzend ein Interview mit Medleaks aus dem Jahr 2012 lesen.  

 

Erwähnenswert ist im Übrigen, was das Recherchenetzwerk Correctiv – dann muss es ja stimmen! – im November 2014 veröffentlichte: „Tödliche Keime - Jedes Jahr sterben in Deutschland tausende Menschen an Infektionen mit multiresistenten Erregern. Die Gründe: Zu viele Antibiotika, mangelnde Hygiene, politisches Zögern. Und die Zahlen steigen. Wissenschaftler warnen vor einem Tsunami, vor einer Katastrophe ‚größer als der Klimawandel‘.“ Solche Rhetorik kommt bekannt vor. Zum schnellen Tod führten laut Bericht insbesondere der Krankenhauskeim MRSA (häufig übergeschwappt aus der Tierindustrie) sowie der Darmkeim VRE. „7.500 bis 15.000 Menschen sterben laut Bundesgesundheitsministerium in Deutschland jedes Jahr an Infektionen im Krankenhaus … Die ZEIT, ZEITonline, die Funke-Mediengruppe und Correctiv haben die Abrechnungsdaten aller deutschen Krankenhäuser ausgewertet. Daraus geht hervor, dass Ärzte bei gestorbenen Patienten jedes Jahr häufiger als 30.000 Mal einen der drei meistverbreiteten multiresistenten Keime MRSA, ESBL oder VRE abrechnen. Ob all diese Menschen auch an den Keimen gestorben sind, lässt sich aus den Daten zwar nicht ablesen. Experten sind sich aber sicher, dass die Zahl der Infektionen deutlich höher liegt, als das Gesundheitsministerium angibt. ‚Es sind mindestens eine Millionen Infektionen und mehr als 30.000 bis 40.000 Todesfälle, wahrscheinlich weit mehr‘, sagt Professor Walter Popp, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene.“ Auch Entzündungen der Atemwege kämen vor. Die Infektionen würden aber „häufig überhaupt nicht erkannt“. „Es gibt kaum Zahlen, auf die man sich verlassen kann. Jede Statistik sagt etwas anderes.“ Das Vorkommen einiger Keiminfektionen, für alte und schwache Menschen oft tödlich, habe sich in wenigen Jahren teils verdoppelt. Eine angemahnte Novelle des Infektionsschutzgesetzes durch das Bundesgesundheitsministerium zur Verbesserung der Datenlage ist bis heute nicht in Arbeit. 

 

An dieser Stelle noch ein Verweis auf die ärztliche Leichenschau und das Ausstellen eines Totenscheins: Rechtsmediziner „sind der Frage nachgegangen, wie sorgfältig dieser Dienst in Alten- und Pflegeheimen ausgeführt wird. Dabei zeigte sich, dass sowohl bei der Feststellung der Todesart als auch bei der Todesursache viele Fehler gemacht werden … Offensichtlich tun sich Ärzte schwer, Todesarten und Todesursachen richtig zu erkennen. Anders sind die Ergebnisse nicht zu erklären.“ Soll das jetzt etwa angesichts von komplexen Covid-Erkrankungen anders sein? Die FAZ weiter: „Führt man sich noch einmal vor Augen, dass bei der Studie fast die Hälfte der auf den Totenscheinen angegebenen Todesursachen nicht mit dem Ergebnis der Obduktion übereinstimmt, muss man sich auch fragen, was das für die amtliche Todesursachenstatistik bedeutet. Das Statistische Bundesamt stellt sie aus den Angaben auf den Totenscheinen zusammen. Auf der Basis dieser Statistik werden Präventionskonzepte entwickelt und Schwerpunkte in der Gesundheitsforschung gesetzt. Wenn die Hälfte der angegebenen Todesursachen falsch wäre, würde die amtliche Todesursachenstatistik wenig Sinn machen.“ Was man nebenbei 2014 noch wusste: „In Alten- und Pflegeheimen gehört Sterben zum Alltag. Dort wird der Tod selten als verfrüht oder suspekt wahrgenommen.“ Heute offenbar schon.

 

EU-Vergleich: Resistente Keime

 

Die Tagesschau berichtete am 18. November 2019 über „Mehr Tote durch resistente Keime“: „In der EU sterben jedes Jahr mehr als 33.000 Menschen an Infektionen mit antibiotikaresistenten Keimen. Das Ergebnis der aktuellen Studie zeigt damit auch, dass die Zahl deutlich höher ist als bislang angenommen.“ Das sei eine steil steigende Bedrohung für die Gesundheitsversorgung. „Die Wissenschaftler gehen nun von etwa 33.000 Toten pro Jahr in der Europäischen Union aus. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und ältere Menschen. Insgesamt, so schätzen die Wissenschaftler, sei die Belastung durch antibiotikaresistente Bakterien so groß wie die von HIV/AIDS, Grippe und Tuberkulose zusammen genommen.“ Interessant: die Länder-Auflistung zu den Infektionen und Todesfällen durch antibiotikaresistente Bakterien 2015. Was sofort ins Auge sticht ist die weit abgeschlagene Spitzenposition von Italien: Infiziert waren allein 2015 laut Quelle 201.584 Personen, 10.762 starben daran. Im sechsstelligen Bereich befand sich im selben Jahr nur noch Frankreich mit 124.806 Infektionen und 5.543 Toten. Auf Platz 3 kommt Deutschland mit 54.509 Infektionen und 2.363 Toten, kurz dahinter Großbritannien: 52.971 Infektionen und 2.172 Tote. Sehr merkwürdig, was die Tagesschau im Anschluss dann folgert: „Mit Abstand am stärksten betroffen sind Italien und Griechenland.“ Zum Vergleich: Griechenland steht in der Tabelle mit nur 18.472 Infektionen und 1.626 Toten. (!) Die Studie wurde vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) durchgeführt, einer Organisation der EU. Insgesamt aufgelistet sind 30 EU-Länder. 

 

Noch gut zu wissen: „Die Studie zeigt, dass mittlerweile ein großer Teil der Krankheitslast, nämlich knapp 40 Prozent, durch Bakterien verursacht wird, die gegen ... Reserveantibiotika resistent sind.“ Nach Ansicht des ECDC sei das beunruhigend. „Denn diese Antibiotika sind in der Regel die letzten verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten. Wenn sie nicht mehr wirken, ist es extrem schwierig oder sogar unmöglich, Infektionen zu behandeln. Etwa drei Viertel der Krankheitslast sei auf Ansteckungen in Kliniken oder anderen Gesundheitseinrichtungen zurückzuführen, schreiben die Autoren. Mehr als die Hälfte dieser Fälle sei wahrscheinlich vermeidbar. Verbesserte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung und -kontrolle könnten folglich das Problem deutlich mildern.“ Also das, was jetzt im Rahmen von Corona durchgesetzt wurde.

 

Hinweis: Da der Beitrag schon jetzt nur noch im Cache zu finden ist, wurden Screenhots erstellt.

 

Zu den Sterbeorten

 

Die Stiftung Patientenschutz fordert gerade von Gesundheitsminister Jens Spahn eine bundesweite Statistik zu den Sterbeorten der Corona-Toten. Es vergeht ja kein Tag, an dem nicht auf die Häufigkeit Versterbender besonders in Altenpflegeheimen verwiesen wird. Das hat allerdings keinerlei Neuigkeitswert. Bezüglich der Sterbeorte ist das seit Langem bekannt; nachzulesen etwa in einer Habilitationsschrift aus 2017: „Alten- und Pflegeheime verzeichneten den stärksten Anstieg aller Sterbeorte (12,2% vs. 19,0%; p < 0,001). Demnach starb im Jahr 2011 nahezu jeder fünfte Bürger in einem Alten- oder Pflegeheim.“ Europaweit sei zu verzeichnen: „Der Sterbeort Alten-oder Pflegeheim nimmt an Bedeutung kontinuierlich zu.“ Auch aus der Zusammenfassung einer Habilitationsschrift aus 2019 geht hervor: „Altenheimbewohner versterben im Gegensatz zum Alterskollektiv zu drei Viertel in ihrer Pflegeeinrichtung und nur zu einem Viertel in einer Klinik … todesursächlich waren bei den Heimbewohnern laut Todesbescheinigung am häufigsten Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems und Krankheiten des Atmungssystems.“ Inwieweit Kliniken als Sterbeorte in der Häufigkeit konkurrieren, etwa weil kurz vor dem Versterben doch noch Einweisungen dorthin getätigt werden, ist in den Schriften unterschiedlich dargestellt. 

 

Eine Bertelsmann-Studie aus 2015 explizit zum Sterbeort Krankenhaus erwähnt noch einen anderen Aspekt: „Der stabil hohe Anteil der Krankenhäuser an der Versorgung älterer Sterbender in den letzten Lebenstagen von etwa 46 Prozent ist umso bemerkenswerter, als im Betrachtungszeitraum das ambulant-palliative Versorgungssystem und die entsprechenden personellen Qualifizierungen sowie die hospizlichen Versorgungsangebote stark ausgebaut wurden. Insofern kann zunächst konstatiert werden, dass es mittels der realisierten Maßnahmen bislang nicht gelungen ist, der überwiegenden Präferenz der Sterbenden, in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung sterben zu können, vermehrt zu entsprechen.“ Zur allgemeinen Hintergrundinfo kann man noch ins Magazin Pflege prisma schauen. Dort schrieb man Ende März 2020: „Jeden Tag sterben in deutschen Pflegeheimen rund 900 Menschen. Diese Zahl beruht auf einer Umrechnung der Sterbezahlen von 2018, die das Statistische Bundesamt erfasst hat. Auch vor Corona kam es in Wintermonaten häufig vor, dass in relativ kurzer Zeit viele Heimbewohner starben, ohne dass hier Fernsehteams vor der Tür standen und in Schutzanzüge gehüllte Personen gezeigt werden.“ Erhellend auch deren Verweis auf ein ARD-Video aus 2018, in dem es um die Überlastung der Krematorien während der Grippewelle ging.

 

Der Beitrag kann freilich nur ein Anreißer sein, um das Sterbegeschehen zu illustrieren. Das aber ist unerlässlich, um das gegenwärtige Geschehen in Relation zu setzen.  

 

Nachtrag: Noch gefunden bei Heise: Mehr als die Hälfte: "aller Sterbefälle ereignet sich in Deutschland in der Altersgruppe 80 plus ... Was würde man erwarten, wenn diese Gruppe aufgrund der demographischen Alterung erheblich ansteigt? Korrekt, dann sollten auch die Todeszahlen deutlich ansteigen, und zwar einfach deshalb, weil die Sterblichkeit bei älteren Jahrgängen deutlich erhöht ist ... Auch wenn aufgrund von Covid-19 in einzelnen Kalenderwochen eine erhöhte Sterblichkeit zu beobachten ist, liegt die Gesamtsterblichkeit in Deutschland im Jahr 2020 insgesamt unter dem alterungsbedingten Erwartungswert ... Demgegenüber muss man nun kritisch fragen, warum das Statistische Bundesamt höhere Werte für die Übersterblichkeit durch Corona angibt ... wird im Verfahren des Bundesamtes die Altersverschiebung in der Bevölkerung nicht berücksichtigt..." Siehe auch beim Bild-Video: "Virologe Prof. Bernd Salzberger sagt: 'Selbst mit den Verstorbenen an Corona, die wir gehabt haben, kann man nicht von einer Übersterblichkeit sprechen'."

 

Nachtrag vom 28.1.: Forscher kritisiert: "Milliardenteure Lockdowns werden mit verzerrten Todeszahlen gerechtfertigt ... Dass gerade die in ihrer derzeitigen Form täglich veröffentlichten Sterbezahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Rechtfertigung für politische Entscheidungen mit ins Feld geführt werden, sieht der Mediziner und Soziologe Bertram Häussler vom Gesundheitsforschungsinstituts IGES in Berlin allerdings kritisch. Seit August veröffentlichen er und sein Team mit dem Pandemie Monitor Analysen rund um das Infektionsgeschehen. 'Die täglich vom RKI vermeldeten Sterbefälle sind so veraltet, dass sie ein verzerrtes Bild zeigen ... Dabei befinden wir uns derzeit in einer Phase, in der die Zahl der Verstorbenen stark abnimmt ... Laut Infektionsschutzgesetz sollten Krankenhäuser eigentlich einen Meldebogen des RKI ausfüllen, das tun sie aber in der Regel nicht.' Stattdessen stellten Ärzte im Krankenhaus nur einen Totenschein für das Standesamt aus, das den Fall dann dem Gesundheitsamt meldet. 'Bis die Gesundheitsämter die Meldung an das RKI machen können, müssen sie jedem Todesfall noch den Bescheid über den Verdachtsfall sowie einen positiven Testbescheid zuordnen. Erst dann können die Sterbefälle als Corona-Tote an das RKI übermittelt werden'."

 

Nachtrag vom 1.2.: RiffReporter: "Dr. Schlendrian und der Tod - Woran die Menschen sterben, weiß niemand genau. Der Totenschein ist regelmäßig falsch..."

 

Nachtrag vom 2.2.: "Im Jahr 2020 sind in Deutschland gemessen an der Bevölkerung weniger Menschen gestorben als zwischen 1960 und 1985 – obwohl die Gesellschaft inzwischen deutlich gealtert ist. Warum absolute Zahlen leicht in die Irre führen."

 

Nachtrag vom 3.2.: Kaum Obduktionen: "bei Covid-19-Todesfällen in MV ... für die Angehö-rigen sei es wichtig zu wissen, ob der Verstorbene tatsächlich mit dem Virus infiziert war, meint Büttner ... im zuständigen Wirtschaftsministerium bis vor Kurzem noch aus rechtlichen Gründen empfohlen wurde, von 'Zwangsobduktionen' durch die Gesundheitsämter abzusehen ... Nach aktuellen Schätzungen des Bundesverbandes der Deutschen Pathologen - genaue Zahlen gibt es nicht - wurden in Pandemie-Zeiten in deutschen Kliniken weit weniger als 1.000 Obduktionen bei mutmaßlichen Todesfällen durchgeführt ... werde man dem einzelnen älteren Patienten nicht gerecht, weil unklar bleibe, woran er eigentlich verstorben ist..." (in Gänze interessant!)

 

Nachtrag vom 18.2.: "Studie zu Corona-Toten: Virus in meisten Fällen todesursächlich." Wie man selbst via Obduktion feststellen will, ob die Lungenentzündung oder Thrombose (schon immer häufige Todesursache bei Alten) vom Coronavirus oder aus anderweitigen Gründen entstanden ist bleibt unbeantwortet. Die Behauptung der Süddeutschen: "Die Menschen sind nicht an, sondern trotz der Impfungen gestorben" schwebt ebenfalls im präfaktischen Raum. Der Cicero leitet übrigens das obige Hamburger Studienergebnis so ein: "Im letzten Frühjahr überraschte ... Püschel mit einer Studie zu den damaligen Corona-Toten. Demnach hätten nahezu alle Verstorbenen gravierende Vorerkrankungen gehabt. Püschels Nachfolger hat die Studie weitergeführt und den damaligen Verdacht erhärtet: Man stirbt nicht einfach so an Covid-19." 

 

Nachtrag vom 24.2.: Gesundheitsausschuss: "Gesundheitsexperten warnen vor den Gefahren der Sepsis ... Pro Jahr gebe es mehr als 300.000 Sepsisfälle in Deutschland, davon 140.000 schwere Fälle oder septische Schockfälle. Die Mortalität liege im Schnitt bei über 25 Prozent, bei schwerer Sepsis und Schock sogar bei knapp 50 Prozent. Schätzungsweise rund 30 Prozent der Todesfälle wären vermeidbar. Als Problem benannte Hecken nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfekte). Daher ziele der G-BA auf ein besseres Hygienemanagement und die Verhinderung der Verbreitung multiresistenter Keime."

 

Nachtrag vom 12.3.: Keine Grippewelle: "Sterbefallzahlen Ende Februar deutlich unter Schnitt der Vorjahre ... Zur Erklärung, warum im Februar die gesamten Sterbefallzahlen trotz der Covid-19-Todesfälle unter den Durchschnitt der Vorjahre gefallen sind, verweist die Statistik-Behörde auf den Influenza-Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI). Demnach befindet sich die Aktivität anderer Atemwegserkrankungen in diesem Winter auf einem vorher nie erreichten, niedrigen Niveau. 2017 und 2018 dagegen seien die Sterbefallzahlen durch starke Grippewellen in den ersten Monaten des Jahres deutlich erhöht gewesen."

 

Nachtrag vom 28.3.: "Sterberate in Uni-Kliniken sank im Laufe der Pandemie deutlich." Außerdem: Erkenntnisse einer zur Lügnerin abgestempelten Bestatterin. (!)

 

Nachtrag vom 3.4.: Studie Epidemiologen: "Infektionssterblichkeit von Corona 0,15 Prozent."

 

Nachtrag vom 14.4.: "Sterbefall-Statistik - Weniger Tote im März als in Vorjahren." Außerdem: "Rechtsmediziner fordert mehr Obduktionen von Covid-19-Toten ... Studien unter anderem in Rostock zeigten, dass die Zahl der tatsächlich an dem Virus Verstorbenen niedriger ist als die offiziellen Zahlen vermuten lassen ... Die Folge davon sei, dass nicht jeder, der stirbt und Corona-positiv ist, in die Statistik aufgenommen werden dürfe. 'Damit wird eine viel höhere Sterberate assoziiert, als sie wirklich ist.' Ein zusätzlicher Effekt der rechtsmedizinischen Untersuchungen könne sein", wichtige klinische Daten für künftige Therapien zu erheben."  Nachtrag: Siehe dazu Nordkurier: "Rechtsmediziner zweifeln an der Zahl der Corona-Toten." 

 

Nachtrag vom 21.4.: Destatis: "Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen der Jahre 2020/2021."

 

Nachtrag vom 6.7.: "Mehr als 91.000 Menschen sind in Deutschland nach Angaben des RKI an oder mit Covid-19 verstorben. Das RKI hat 'errechnet', dass diese Menschen im Durchschnitt ohne Covid-19-Erkrankung noch 9,6 Jahre länger gelebt hätten. Das ist kaum glaubhaft, lag das Durchschnittsalter der Verstorbenen doch bei 83 Jahren und waren doch fast alle Verstorbenen schwer vorerkrankt ... Günter Eder hat sich ... die Zahlen genauer angeschaut und kommt bei seiner eher konservativen Berechnung zu ganz anderen Zahlen. Demnach hätten 85% der Verstorbenen ohne Corona nur noch eine Restlebenserwartung von zehn Wochen gehabt. Ergänzt mit den RKI-Schätzungen kommt man damit zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass im letzten Jahr mehr Lebenszeit durch Verkehrsunfälle als durch Covid-19 ausgelöscht wurde. Siehe dazu: "Corona-Sterbestatistik – Das Totalversagen des RKI und der Leitmedien."

 

Nachtrag vom 8.7.: "Statistik für 2020 - Über 30.000 Menschen sind 2020 an Corona gestorben." Vergleiche dazu: Sterbefälle für die häufigsten Todesursachen ab 1998.

 

Nachtrag vom 9.7.: "Wie viele starben tatsächlich an Covid-19? ... Für den Mortalitätsexperten Klüsener ein überraschendes Ergebnis: 'Der Anteil der Fälle, in denen Corona als Haupttodesursache angegeben wurde, ist schon erstaunlich hoch angesichts der Tatsache, dass viele der Betroffenen zusätzlich an schweren Erkrankungen gelitten haben.' Er vermutet zum einen, dass Ärzte das Virus aufgrund der hohen Präsenz von Corona in der öffentlichen Wahrnehmung häufiger als Haupttodesursache angegeben haben könnten."

 

Nachtrag vom 5.8.: "War die Warnung vor Corona-Toten nur Panikmache? - Die Angst vor der Pandemie war offenbar viel größer, als ihre tödlichen Auswirkungen. Eine Studie der Universität Tübingen in Zusammenarbeit mit der Uni Jerusalem zeigt: In einigen Ländern sind während Corona sogar weniger Menschen gestorben, als sonst in dem Zeitraum gestorben wären." 

 

Nachtrag vom 30.8.: Corona bei 80 Prozent offizieller Covid-Toten wohl nicht Todesursache.

Nachtrag: Die Tagesschau: "Die behaupteten 80 Prozent beziehen sich nicht auf den Zeitraum seit Ausbruch der Pandemie, die Berechnungen des zitierten Wissenschaftlers Häussler basieren vielmehr auf den Werten für die Monate Juli und August. In diesem Zeitraum war die Zahl der registrierten Todesopfer sehr niedrig im Vergleich zum vergangenen Winter und Frühjahr 2020."